NEU!!! Aktualisierung zum Trainingsbetrieb

Änderung der Durchführungsbestimmungen für das Kindertraining der SG Kupferdreh- Byfang

Grundlage der Änderungen ist der Auszug aus dem Gesetzestext der Bundesregierung. Der für uns relevante Bereich ist rot hervorgehoben.

6.

die Ausübung von Sport ist nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden sowie bei Ausübung von Individual- und Mannschaftssportarten im Rahmen des Wettkampf und Trainingsbetriebs der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader, wenn

a) die Anwesenheit von Zuschauern ausgeschlossen ist,

 b) nur Personen Zutritt zur Sportstätte erhalten, die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind, und  angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden;

für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist die Ausübung von Sport ferner zulässig in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern; Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen. (Quelle: Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22.04.2021 Artikel 1 Absatz 6)

Für die Durchführung unseres Kindertrainings auf der Anlage  bedeutet das erneute deutliche Einschränkungen bei der Trainingsdurchführung.

Ausschließlich unter Beachtung der folgenden Bedingungen bzw. Voraussetzungen kann der Trainingsbetrieb aufrechterhalten werden.

  • In Gruppen von max. 5 Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist die kontaktfreie Sportausübung mit einer Anleitungsperson zulässig. Die Anleitungsperson muss das negative Testergebnis vor Trainingsaufnahme unaufgefordert der tagesverantwortlichen Person  vorlegen. Die Vorlage wird dokumentiert.
  • Die kontaktlose Durchführung bedeutet, dass Spielformen in jeder Form unzulässig sind.
  • Der Abstand zu anderen trainierenden 5er Gruppen von 5 Metern ist dauerhaft einzuhalten.     
  • Auch im Rahmen der Bring- und Abholsituation.
  • Alle weiteren getroffenen Vorgaben bleiben davon unberührt.

Uns allen ist bewusst, dass dies eine hohe Belastung für alle ehrenamtlichen Trainer, Betreuer und Funktionäre bedeuten würde. Eine andere Lösung ist aber, aufgrund der aktuellen Gesetzeslage, nicht möglich bzw. unzulässig.

Die Durchführung des Trainingsbetriebs, unter den beschriebenen Bedingungen, obliegt der individuellen Entscheidung des jeweiligen Trainerteams (bzw. der Einzelperson, die das Training leitet). Sollte die Möglichkeit des Trainingsangebots angenommen werden, erklären sich die Trainer mit den Bestimmungen einverstanden und verpflichten sich, diese zu befolgen.

Die Individualentscheidung der jeweiligen Mannschaften, ob das Training unter den genannten Bedingungen stattfindet, wird über die Jugendleitung bzw. das entsprechende Trainerteam kommuniziert.

Für den Vorstand

Johannes Kohaus & Oliver Sander