Aktualisierte Coronaregeln ab 24.11.2021

Die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW sieht ab dem 24.11.2021 deutliche Einschränkungen im Spiel- und Trainingsbetrieb im Amateurfußball vor.

Nach §4 (2) ist das Betreten unserer Anlage sowie das Ausüben von Sport (Fußball) grundsätzlich nur noch Personen gestattet, die vollständig geimpft (die zweite Impfung muss mindestens zwei Wochen her sein) oder genesen sind.

Für Kinder und Jugendliche bis maximal 15 Jahren (ein Impf- oder Genesenennachweis ist nicht erforderlich) entfallen diese Regelungen.

Die Regelung gilt selbstverständlich auch für alle Trainer.

Alle Besucher und Sportler, die das  Wilhelm Haneke Stadion besuchen, sind verpflichtet, einen Impfausweis oder ein entsprechendes Zertifikat ausgedruckt oder digital mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Auf Aufforderung ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.

Personen, die ihren Impfstatus nicht nachweisen können (Impfstatus UND Lichtbildausweis), ist der Zutritt zur Sportanlage zwingend untersagt.